Geschenke umtauschen oder zurückgeben


Geschenke zurückgeben

Wenn ein Geschenk nicht dem Geschmack des Beschenkten entspricht, Größe und Farbe nicht passend sind oder man zufällig zweimal das selbe Produkt erhalten hat, bedarf es einer schnellen und angemessenen Lösung. Im Idealfall lässt sich ein ungewolltes Präsent direkt beim Händler umtauschen, in anderen Fällen muss es weiterverkauft oder nochmals verschenkt werden. Wir verraten euch, wie die Regelungen zur Rückgabe von Geschenken in Theorie und Praxis aussehen und welche anderen Möglichkeiten es gibt, mit dem Nichtgefallen eines Geschenkes umzugehen.

 

Geschenke umtauschen - mit Kassenbon kein Problem

Beim Umtausch von Produkten besteht ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Einzelhandel und dem Internet-Shopping. Lokale Geschäfte sind aus gesetzlicher Sicht zwar nicht zur Rücknahme unbeschädigter Produkte verpflichtet, viele von ihnen zeigen sich aber kulant und gewährleisten ihren Kunden in einem bestimmten Rahmen ein Umtauschrecht. Die Art der Rückerstattung liegt dabei beim Einzelhändler selbst und kann zwischen einer Ausbezahlung des vollen Kaufpreises, dem Ausstellen eines gleichwertigen Gutscheins oder dem Umtausch zu einem ähnlichen Produkt aus dem Sortiment des Geschäftes variieren. Um nachweisen zu können, dass das Geschenk tatsächlich im Einzelhandel gekauft wurde, ist in den meisten Fällen das Mitbringen des originalen Kassenbons notwendig. Falls ihr euch zum Umtausch des Präsentes entscheidet, solltet ihr euch idealerweise mit dem Schenker absprechen, um gemeinsam ein alternatives Geschenk auszusuchen.

 

Um rückerstattungsfähig zu sein, muss sich das Geschenk in einem Zustand befinden, in dem es für den weiteren Verkauf geeignet ist. Während DVDs, Blurays und Parfums ausdrücklich ungeöffnet sein sollten, ist bei Kleidungsstücken das Aufbewahren des Etikettes von zentraler Bedeutung. Aufgrund ihrer kurzen Haltbarkeitsdauer sind Lebensmittel sowie Blumen in der Regel vollständig vom Umtausch ausgeschlossen.

 

Rücktausch bei online bestellten Geschenken

Im Gegensatz zum Einzelhandel, der genau genommen nicht zum Umtausch seiner Ware verpflichtet ist, müssen in Europa ansässige Online-Shops eine gesetzliche Rücknahmegarantie von 14 Tagen ab dem Eintreffen der Ware einhalten. In der Praxis geben viele Versandhäuser ihren Kunden etwas länger Zeit, den Kauf nochmals zu überdenken und gerade über die Weihnachtszeit, in der zahlreiche Geschenke verteilt werden, genießt der Kunde oft ein verlängertes Rückgaberecht.

 

Bei individuell angefertigten Produkten ist jedoch Vorsicht geboten, denn in den meisten Fällen sind personalisierte Artikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Geschenk um Konzertkarten oder Tickets für ein bestimmtes Event, gestaltet sich der Umtausch ebenfalls schwieriger. Beim Online-Kauf kann jedoch eine Ticketversicherung in Kauf genommen werden, die manchmal eine Rückgabeoption beinhaltet. Ist dies nicht der Fall, kann auf einer Online-Ticketbörse oder im privaten Rahmen ein Verkauf arrangiert werden.

 

Wurde das Geschenk online bestellt, kann der Schenker es in der Regel unkompliziert in einer Postfiliale retournieren. Dabei fallen oftmals sogar keinerlei Zusatzkosten an, da viele Online-Shops die kostenlose Rücksendung als Teil ihres Services anbieten. Falls euch nur die Größe, die Farbe oder andere Details am Geschenk stören, lässt sich bei dieser Gelegenheit bestimmt auch eine Alternative finden.

 

Präsente verkaufen und weiterverschenken

Liegt der Erhalt des Geschenkes schon eine längere Zeit zurück oder wurde der Artikel bereits benutzt, ist der Rücktausch im Geschäft ausgeschlossen. In diesem Fall stellt der Weiterverkauf des Geschenkes auf einem Flohmarkt oder Online-Marktplätze wie Shpock, Kleiderkreisel oder eBay Kleinanzeigen eine adäquate Option dar. Darüber hinaus ist auch das Weiterverschenken des Präsentes eine mögliche Lösung für das Problem. Hierbei sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, dass der Artikel den Geschmack des zu Beschenkenden trifft und dass dieser ihn wirklich gebrauchen kann.